DSGVO Information von Patienten (Art. 13 – 18, 20 DSGVO)
Im Zuge der Behandlung ist es dem Masseur
gesetzlich vorgeschrieben verschiedene Gesundheits-Daten zu erheben und zu
verarbeiten.
Es werden nur Daten verarbeitet, welche der Patient zur Verfügung stellt.
Diese Gesundheitsdaten werden nur auf Anforderung, bei Vorliegen einer
rechtlichen Verpflichtung an Dritte weitergegeben.
Des Weiteren werden Daten erhoben um mit Ihnen
in Kontakt treten zu können (z.B.: Erinnerung Behandlungstermin) und zur Daten
für den Unternehmenszweck (z.B.: Rechnungsanschrift).
Hinsichtlich Buchhaltung, Steuerberatung, … werden diese Daten an inländische
Auftragsverarbeiter weitergeleitet.
Daten werden nur zu Behandlungszwecke erhoben.
Es werden nicht mehr Daten als notwendig erhoben. Bei der Weiterleitung an
Auftragsverarbeiter werden nur die notwendigsten Daten weitergegeben. Daten
werden nicht länger als erforderlich gespeichert.
Detaillierte Informationen dazu befinden sich
im „Datenschutz-Handbuch“ im Abschnitt „Verzeichnis der Verfahrenstätigkeiten“.
Eine Einsicht in dieses Verzeichnis ist auf Verlangen möglich.
Rechte des Patienten:
Patienten haben das Recht auf Informationen über Herkunft der Daten, Kategorien der personenbezogenen Daten Geplante Speicherdauer. Weiters auf unverzügliche Berichtigung von falschen Daten bwz Vervollständigung, Einschränkung der Verarbeitung sofern die Richtigkeit der Daten bestritten wird. Löschung sofern die Daten nicht mehr notwendig sind, Übermittelung der vom Patientenzur verfügung gestellten Daten in strukturierter Form an einen benannten Empfänger, sofern die Datenverarbeitung mittels automatischer Verfahren erfolgt.
Patienten sind berechtigt Beschwerden bei der Aufsichtbehörde einzubringen.
Cookies
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Patienten haben das Recht auf Informationen über Herkunft der Daten, Kategorien der personenbezogenen Daten Geplante Speicherdauer. Weiters auf unverzügliche Berichtigung von falschen Daten bwz Vervollständigung, Einschränkung der Verarbeitung sofern die Richtigkeit der Daten bestritten wird. Löschung sofern die Daten nicht mehr notwendig sind, Übermittelung der vom Patientenzur verfügung gestellten Daten in strukturierter Form an einen benannten Empfänger, sofern die Datenverarbeitung mittels automatischer Verfahren erfolgt.